Beitritt der Tschechischen Republik in die EU
1. Mai 2004
Mit dem Beitritt der Tschechischen Republik in die EU bis zum 1.5.2004, entstand die Notwendigkeit beim Abschließen von Verträgen mit den Ländern in der EU die Bankverbindungen mit den IBAN (International Bank Account Number) und SWIFT(BIC) Kode anzugeben.






